Eingehende und konzentrierte Schulung: Vorbereitung auf die Jäger-Prüfung im April
Ab sofort kann man sich für die Jägerprüfung 2017 anmelden. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Anmeldeformulare können bei der vorgenannten Dienststelle angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel http://www.kreis-wesel.de abgerufen
werden.
Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr. Hinzu kommt ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur „Kundigen Person“ sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Die Teilnahmegebühr an der Jägerprüfung beträgt derzeit 250 Euro.
Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel, der noch im Januar beginnt, wird daher verwiesen.
Nähere Informationen dazu erhalten Interessenten über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft (Telefon 02845/32522), zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr und über deren Internetportal www.kjs-wesel.de.
Die Jägerprüfung findet an folgenden Orten und Terminen statt:
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 24. April, 15 Uhr, im Großen Sitzungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstraße, statt.
Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 25. April, Beginn 9 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Straße 443 a, in Neukirchen-Vluyn, stattfinden.
Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 27. April 2017
ab 8.30 Uhr vor-gesehen. Die Prüfung wird in den Räumen der
Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, 46485 Wesel, abgehalten.
Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und
mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung
des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue
Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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