Drohnen in Natur und Landschaft – eine unterschätzte Gefahr?

Eine Drohne in der Luft. Foto: Thorsten Seiffert

Drohnen liefern tolle Bilder und machen Spaß - Der Kreis Wesel als Untere Naturschutzbehörde macht aber auch auf die Gefahr von Drohnen in der Natur und in der Landschaft aufmerksam. Also: Besser vorher informieren, wo und wie man die kleinen Flugobjekte auch benutzen kann und sollte!

Die Gesamtzahl privat genutzter Drohnen wird bundesweit auf mittlerweile 500.000 Exemplare geschätzt. Deutlich gestiegen ist auch die Zahl der zum Thema „Drohnen“ erschienenen Beiträge in Presse, Fernsehen und Internet. „Darin werden beinahe sämtliche Aspekte gewürdigt, die bei der Anschaffung und beim Betrieb derartiger Flugobjekte zu beachten sind“, so Bernd Finke, Biologe der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, „völlig unerwähnt bleiben aber die erheblichen Auswirkungen von Drohnen auf Natur und Landschaft.“

Bedrohung für Vögel

Finke weist vor Beginn der Brutsaison auf einige wichtige „Spielregeln“ im Umgang mit Drohnen hin: „Fliegende Drohnen werden vor allem von Vögeln als Bedrohung wahrgenommen und können daher z. B. bei Wildgänsen heftiges Erschrecken und ein sofortiges energie-zehrendes Auffliegen verursachen“. Werden die Vögel mehrfach auf diese Weise gestört, so können wertvolle Rastflächen und Brutgebiete sogar dauerhaft verloren gehen. Zudem können plötzlich in heilloser Verwirrung umherfliegende Vögel Unfälle verursachen.

Drohnen, Modellflugzeuge und Handdrachen verboten!

In den Naturschutzgebieten des Kreises Wesel, insbesondere auch in denen an Rhein und Lippe, ist daher der Betrieb von Drohnen, ebenso wie der von Modellflugzeugen und Handdrachen, durch die Landschaftspläne verboten. „Dies gilt auch für Drohnen, die außerhalb von Naturschutzgebieten gestartet werden und dann in den Luftraum über den Schutzgebieten gelangen“, betont Finke, „Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.“

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel bittet daher dringend darum, Drohnen ganzjährig nur weit abseits von Naturschutzgebieten und niemals über rastenden Vögeln fliegen zu lassen. Zugleich weist sie darauf hin, dass der Betrieb von Drohnen auch andere sensible Rechtsbereiche, insbesondere das Persönlichkeits- und das Eigentumsrecht, sowie das Luftverkehrsrecht, berührt.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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