Kreisjägerschaft: Landesjagdgesetz orientiert sich an guter Praxis und mehr Einheitlichkeit
"Die jagdpolitische Wende zu mehr jagdpraktischer Vernunft ist damit besiegelt!"
Die Kreisjägerschaft Wesel begrüßt das neue Landesjagdgesetz. Es orientiere sich wieder an guten jagdpraktischen Erfordernissen und mehr Bundeseinheitlichkeit: "Die jagdpolitische Wende in Nordrhein-Westfalen zu mehr jagdpraktischer Vernunft ist damit besiegelt."
Weiter heißt es in der Pressemitteilung zum Thema: Handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz wurden durch praxisnahe Entscheidungen unter Beachtung naturschutzfachlicher Anforderungen behoben. Insbesondere wird die Prädatorenbejagung wieder vereinfacht.
Als Beispiel nennt der Kreisvorsitzende Alfred Nimphius die Baujagd auf den Fuchs. Im Jahr 2015 wurden über 100 gesetzliche Neuregelungen für die Jagd in NRW getroffen. Etwa 70 Prozent davon mit Zustimmung der Jäger. Diese werden auch weiter Bestand haben, wie beispielsweise die vorgeschriebene Verwendung von bleifreier Munition oder das Abschussverbot für Katzen. Es wird weiterhin nicht auf seltene oder bedrohte Tierarten gejagt werden. Diese unterliegen zwar dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont und genießen damit eine besondere Hegeverpflichtung.
Die aktuelle Gesetzesnovelle enthält etwa 25 Änderungen, die das Jagdgesetz dort korrigieren, wo man 2015 über das Ziel hinausgeschossen ist. Dafür hat die Kreisjägerschaft mit dem Landesjagdverband und den Partnern des ländlichen Raumes über Jahre erfolgreich gekämpft, auch wenn nicht alle seine Forderungen erfüllt wurden, so Nimphius.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.