Kiebitze und Feldvogelinseln
Augen auf für den Vogel des Jahres!

Feldvogel, aber braucht das Wasser - der Kiebitz | Foto: Hans Glader

Erinnern Sie sich noch an die Dürre? Beim Blick ins Grüne fällt die Vorstellung schwer, dass noch vor zwei Jahren vergilbtes Gras und staubtrockene Äcker das Gesicht des Niederrheins prägten. Wasser überall: satt gefüllte Flüsse, Bäche und Gräben, neu entstandene Pfützen und Blänken wohin das Auge sieht, überstaute Felder.

Was unserer Landwirtschaft gerade viel Geduld abfordert, ist für manche Tierart ein Segen: Schnecken und Regenwürmer sind dankbar für die Nässe und so mancher unerwartete Vogel zeigt sich in der Ackerflur. Mitten im Grünland brüten plötzlich Blässhühner – eigentlich Gewässervögel par excellence. Auch der Kiebitz, Vogel des Jahres 2024, nimmt die Bedingungen offenbar dankbar an. Außerhalb der Schutzgebiete wurden bereits wesentlich mehr Kiebitze gefunden als in vergangenen Jahren. Offen ist noch, wie es in den Schutzgebieten aussieht.

Trotzdem kann es im Kreis Wesel noch etliche unentdeckte Vorkommen geben. Die Biologische Station im Kreis Wesel sammelt deshalb Meldungen brütender Kiebitze im Kreis Wesel. Wer irgendwo den schwarz-weiß-grünen Vogel mit der Haube entdeckt, ist herzlich eingeladen, ihn zu melden an Thomas Traill unter traill@bskw.de, am besten mit einem kleinen Kartenausschnitt oder Koordinaten, die eine genaue Verortung erlauben.

Der Kiebitz war schon einmal Vogel des Jahres. 28 Jahre ist das her. Seitdem hat sich der Bestand in Nordrhein-Westfalen mehr als halbiert. Trotz des nassen Jahres also höchste Zeit, mit seinem Schutz ernst zu machen. Landwirtschaftliche Betriebe können dabei auf nassen Feldern aus der Not eine Tugend machen und gleichzeitig etwas für Kiebitz und Kasse tun. Möglich machen das Pakete wie die einjährige „Feldvogelinsel im Acker“. Gemeint sind damit unbewirtschaftete Bereiche von 0,5 bis 1 Hektar. Wer auf den eigenen Flächen eine solche „Insel“ für den Kiebitz und andere Feldvögel anlegen möchte, kann je nach Feldfrucht einen Betrag zwischen 531 und 2114 Euro beim Kreis Wesel bzw. der Bezirksregierung beantragen. Voraussetzung ist, dass es dort schon 3 Paare Feldvögel gibt. Es müssen aber nicht allesamt Kiebitze sein. Fasan, Feldlerche, Schafstelze und andere Bodenbrüter der Ackerlandschaft zählen auch. Alternativ können solche Flächen als Brachen im Rahmen der Konditionalität angerechnet werden. (Beides gleichzeitig geht allerdings nicht!)

Forschung der NABU-Naturschutzstation Münsterland zeigt, dass so die magische Zahl von 0,8 erreicht werden kann. So viele Küken muss im Schnitt jedes Kiebitzpaar pro Jahr großziehen, damit der Bestand sich hält. Sind es mehr, nimmt er zu. Sind es weniger, verschwindet der Kiebitz auf lange Sicht. Außerhalb der Schutzgebiete sind es oft viel weniger, doch die Kombination aus Kiebitzinsel, Sommerung und Nässe macht auch dort das Überleben der Art möglich. Fehlt einer der drei Faktoren, kann sich dort aus eigener Kraft nicht halten.

Wer eine Fläche dank nässe noch nicht bestellt hat und dort eine Feldvogelinsel einrichten möchte, kann sich an Bernd Finke wenden (UNB Kreis Wesel; bernd.finke@kreis-wesel.de bzw. 0281-207-3548).

Autor:

Biostation Kreis Wesel und Krefeld (Thomas Traill) aus Wesel

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