Aufpassen beim Spaziergang - auch in den Hansestadt-Wäldern (Hinweise zur Waldbrandverhütung)
Die Stadt Wesel weist auf Wunsch des Regionalforstamtes Niederrhein auf die am 27. Juli erlassene Verordnung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen hin. Danach dürfen die Wälder des Kreises Wesel nur noch auf festen Wegen und Straßen betreten werden.
Zudem sollten folgende Hinweise beachtet werden: Wege und Zufahrten von Wäldern sollten nicht zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Insgesamt gilt ein generelles Rauchverbot. Offenes Feuer und Grillen ist in festgelegten Abständen zum Waldrand und im Wald grundsätzlich verboten (außer an extra dafür hergerichteten und gekennzeichneten Stellen). Glasflaschen oder sonstiger Abfall darf nicht wild entsorgt werden.
Darüber hinaus sollten Brände und Rauchentwicklung sofort per Notruf (112) unter möglichst genauen Ortsangaben gemeldet werden. Die Wälder im Kreis Wesel sind aufgrund der hohen Temperaturen und der Trockenheit der letzten Wochen akut gefährdet. Das Betretungsverbot außerhalb von festen Wegen und Straßen ist eine Vorsorgemaßnahme, um das Risiko für einen Waldbrand zu minimieren und gilt zunächst bis zum 31. August. Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich.
Sollte sich die Situation vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot seitens des Regionalforstamtes auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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