Anträge auf Zulassung rechtzeitig einreichen
Anmeldung für Jägerprüfung in Wesel
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Welche Nachweise sind beizufügen?
Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die Anmeldeformulare
Anmeldeformulare können bei der unteren Jagdbehörde angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) abgerufen werden.
Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250 Euro.
Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V., der im Januar beginnt, wird daher verwiesen. Nähere Infos dazu gibt es bei der Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Telefon 02845/32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr und über deren Internetportal (https://www.kjs-wesel.de)
Die Teile der Jägerprüfung
- Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am Mittwoch, 24. April, 15 Uhr im Großen Sitzungssaal (Raum 008) des Kreishauses Wesel (Reeser Landstraße 31) statt.
- Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 25. April, um 9 Uhr auf dem Schießstand Vluynbusch (Geldernsche Straße 443 a in Neukirchen-Vluyn) stattfinden.
- Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 26. April ab 8.30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird ebenfalls in den Räumen des Kreishauses Wesel abgehalten.
Einmalige Nachprüfung
Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.
Weitere Infos
Weitere Infos sind auf der Internetseite des Kreises Wesel unter (https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/jaegerpruefung/) zu finden.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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