Kreis Wesel sucht Freiwillige für Zensus
Wie viele Menschen leben in Deutschland?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Für die ehrenamtliche Mitarbeit als Interviewer sucht der Kreis Wesel Freiwillige, die eine stichprobenartige Befragung von Haushalten durchführen.

Die Erhebungsbeauftragten haben die Aufgabe, Haushalte nach Terminankündigung aufzusuchen und ein kurzes Interview zu führen. Die Erhebungsbeauftragten betreten dabei nicht die Wohnung oder das Haus sondern führen das Interview vor der Wohnungs- bzw. Hausstür durch. Aufgrund der aktuellen Pandemielage können nur Bewerbungen von geimpften oder genesenen Personen (2G-Regelung) berücksichtigt werden. Die Erhebungsbeauftragten werden vom Kreis mit Masken und Desinfektionsmittel ausgestattet und im Vorhinein geschult, wie sie die Befragungen entsprechend der Hygiene- und Abstandsregeln durchführen sollen. Die Erhebungsbeauftragten werden durch das Personal der Erhebungsstelle vorab geschult und zur Wahrung des Datenschutzes und zur Geheimhaltung verpflichtet, während der Befragungsphase betreut und mit einem Dienstausweis ausgestattet. Die Schulung, die voraussichtlich im März 2022 stattfindet, ist Voraussetzung für den Einsatz.

Freie Zeiteinteilung

Die Befragungen finden bei weitgehend freier Zeiteinteilung in der Zeit von Mai bis August statt. Es ist vorgesehen, dass jede/r Erhebungsbeauftragte/r bis maximal etwa 140 Personen in 30 bis 40 Haushalten befragt.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r sind
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Zuverlässigkeit (ein Führungszeugnis ist zu gegebener Zeit vorzulegen) und Genauigkeit,
- absolute Verschwiegenheit,
- sympathisches und freundliches Auftreten,
- gute Deutschkenntnisse (Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil),
- Mobilität (mit dem Aufsuchen abgelegener Wohnungen und Treppensteigen muss gerechnet werden).
Darüber hinaus darf kein Interessenskonflikt aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen bestehen.

Aufwandsentschädigung

Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese gestaltet sich individuell nach der Anzahl der befragten Auskunftspflichtigen und beträgt zwischen 6 und 8 Euro pro erfolgreich befragter Person zuzüglich Pauschalentschädigungen für die Teilnahme an der Schulung sowie Fahrt- und Mobilfunkkosten.
Es gibt keine Garantie, dass alle Bewerber auch als Interviewer eingesetzt werden. Personen auf der „Reserveliste“ werden für ihre Bereitschaft jedoch eine Pauschalentschädigung erhalten.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Zensus gibt es auf den Internetseiten www.zensus2022.de und www.kreis-wesel.de/zensus. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich unter https://kreis-wesel.de/de/themen/zensus-erhebungsbeauftragte/ online bewerben. Bei Nachfragen steht die Erhebungsstelle des Kreises Wesel unter 0281/207-5280 zur Verfügung.

Hintergrund

Für die Durchführung des Zensus in Nordrhein-Westfalen ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) federführend. Auf Kreisebene wurde eine Erhebungsstelle eingerichtet. Hiermit hat IT.NRW den Kreis Wesel beauftragt. Der Zensus liefert vor allem Informationen über die aktuelle Bevölkerungszahl, Daten zur Demografie (z.B. Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft) und Daten zur Wohn- und Wohnungssituation (z.B. durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote). Diese gewonnenen Daten stellen nicht einen Einzelfall dar, sondern werden verallgemeinert. Die Ergebnisse des Zensus sind wichtig für politische Entscheidungen und dienen als Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. Unter anderem die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat, die Zuweisung von Geldern, aber auch der Bedarf an genügend Wohnungen, Schulen, Studienplätzen oder Altenheimen werden auf Basis der Zensusdaten geplant.

Drei Säulen

Der Zensus besteht aus drei Säulen: der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis, der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Da der Zensus ein statistisches Verfahren darstellt, werden hauptsächlich Informationen und Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Um diese Daten anzupassen, werden stichprobenartig bei ca. 10 Prozent der Bevölkerung zusätzliche Erhebungen durchgeführt. Zur Auskunft sind alle ausgewählten Personen per Gesetz verpflichtet.
Aufgrund der Pandemie wurde der Zensus von 2021 auf 2022 verschoben. Ab Ende 2022 werden voraussichtlich erste Ergebnisse vorliegen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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