Booster-Impfungen in Wesel
Weitere Termine freigeschaltet

Weitere Ausweitungs- und Optimierungsmöglichkeiten des Angebots werden derzeit durch die KoCi geprüft und erarbeitet. | Foto: Symbolfoto
  • Weitere Ausweitungs- und Optimierungsmöglichkeiten des Angebots werden derzeit durch die KoCi geprüft und erarbeitet.
  • Foto: Symbolfoto
  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck daran, seine Kapazitäten für die sogenannten Booster-Impfungen zu erhöhen. Ab sofort können daher kurzfristig weitere Termine für Booster-Impfungen gegen das Corona-Virus im Impfzentrum in der Niederrheinhalle Wesel sowie in der neuen Impfstelle in Moers (Mühlenstraße 5-11) zur Verfügung gestellt werden. Das nun buchbare Terminkontingent umfasst zusätzliche Termine vom heutigen Montag, 6. Dezember, bis Sonntag, 19. Dezember, in Wesel sowie Termine von Montag, 6. Dezember, bis Samstag, 11. Dezember, in Moers.

Hier geht es direkt zur Terminbuchung: tevis.krzn.de/tevisweb081/. Die Terminbuchung ist mit nur einem Klick auch direkt über www.kreis-wesel.de erreichbar. Durch die Terminvergabe sollen Wartezeiten und Schlangenbildung vermieden werden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage kann es dazu kommen, dass das Buchungsportal vorübergehend nicht erreichbar ist. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall einfach, die Seite erneut aufzurufen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Termine schnell ausgebucht sein werden. Aktuelle Informationen zu den Impfangeboten des Kreises Wesel, inkl. Öffnungszeiten und Terminvergabe sind zu finden unter www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.


Benötigte Unterlagen

Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (bei Erst- und Zweitimpfung 2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung, bei Booster-Impfung 2x Einwilligungserklärung-Auffrischungsimpfung) ausgedruckt und ausgefüllt sowie den Impfausweis und ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.

  • Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor einem schweren Verlauf der Infektion. Menschen, die bisher keine oder nur die erste Impfung erhalten haben, haben nach wie vor die Möglichkeit, sich bei allen Impfangeboten des Kreises Wesel ohne vorherige Terminvereinbarung spontan impfen zu lassen.

Weitere Ausweitungs- und Optimierungsmöglichkeiten des Angebots werden derzeit durch die KoCi geprüft und erarbeitet. Sobald weitere Kapazitäten geschaffen werden, erfolgt eine entsprechende Information.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.