Regeln für HeubergBad und HeubergSauna
Städtische Bäder Wesel mit neuen Zutrittsvoraussetzungen

Seit dem 28. Dezember gilt die 2G+-Regel im Heubergbad und in der Heuberg-Sauna. | Foto: Erwin Pottgiesser
  • Seit dem 28. Dezember gilt die 2G+-Regel im Heubergbad und in der Heuberg-Sauna.
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Die Städtische Bäder Wesel GmbH teilt mit, dass ab sofort neue Zutrittsvoraussetzungen für den Besuch im HeubergBad und der HeubergSauna gelten. Seit dem 28. Dezember gilt für den Zutritt zum Bad und der Sauna die 2G+-Regel.

Der Zutritt wird somit nur für vollständig geimpfte und genesene Personen, welche einen negativen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können, gewährt. Dies gilt für alle Besucher ab 16 Jahren. Schüler (6 bis 15 Jahre) benötigen einen negativen Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Diese Regelung für Schüler gilt bis einschließlich 9. Januar.

Unterlagen bereithalten
Die Städtische Bäder Wesel GmbH bittet die Gäste ihren Impfnachweis/Genesenennachweis, Test und Personalausweis an der Kasse bereitzuhalten.

Neue Tarife in 2022
Des Weiteren teilt die Städtische Bäder Wesel GmbH mit, dass 2022 für das HeubergBad, das BislichBad sowie die HeubergSauna neue Tarife gelten. Diese Tarife bleiben bis zur Eröffnung des neuen RheinBads Wesel gültig. Informationen unter www.baeder-wesel.de.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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