Fehlende Schutzmasken
Reinigungskräfte bleiben oft auf Kosten sitzen
Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen AgrarUmwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Wesel nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung.
Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber.
3.800 Beschäftigte im Kreis Wesel
Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzende Karina Pfau. Nach
Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Wesel rund 3.800 Beschäftigte in der
Gebäudereinigung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Pfau. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“.
Die IG BAU Duisburg-Niederrhein ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet die Gewerkschafterin.
Missstand muss dringend behoben werden
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Pfau. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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