Impftermine in Wesel
Kapazitäten für die Impfungen von Kindern
Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck daran, seine Kapazitäten für die Impfungen von Kindern zwischen fünf und elf Jahren und für die sogenannten Booster-Impfungen zu erhöhen. Ab 16 Uhr können daher kurzfristig weitere Termine für Kinder-Impfungen sowie Booster-Impfungen gegen das Corona-Virus im Impfzentrum in der Niederrheinhalle Wesel zur Verfügung gestellt werden. Das nun buchbare Terminkontingent umfasst zusätzliche Termine von Montag, 27. Dezember bis einschließlich Donnerstag, 6. Januar.
Hier geht es direkt zur Terminbuchung: tevis.krzn.de/tevisweb081/. Die Terminbuchung ist mit nur einem Klick auch direkt über www.kreis-wesel.de erreichbar. Durch die Terminvergabe sollen Wartezeiten und Schlangenbildung vermieden werden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage kann es dazu kommen, dass das Buchungsportal vorübergehend nicht erreichbar ist. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall einfach, die Seite erneut aufzurufen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Termine schnell ausgebucht sein werden. Aktuelle Informationen zu den Impfangeboten des Kreises Wesel, inkl. Öffnungszeiten und Terminvergabe sind zu finden unter www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.
Benötigte Unterlagen
Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (bei Erst- und Zweitimpfung: 2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung, bei Booster-Impfung: 2x Einwilligungserklärung-Auffrischungsimpfung, bei Kinder-Impfungen: 2 x Anamnesebogen und Impfeinwilligung für mRNA Impfstoff und 1 x Bescheinigung Erziehungsberechtigte für Kinder ab 5 Jahren) ausgedruckt und ausgefüllt sowie den Impfausweis und ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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