Booster-Impfungen im Kreis Wesel
Die Kapazitäten werden erhöht

An den drei Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sind Booster-Impfungen nur mit Termin möglich. | Foto: Symbolfoto
  • An den drei Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sind Booster-Impfungen nur mit Termin möglich.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck daran, seine Kapazitäten für die sogenannten Booster-Impfungen zu erhöhen. Am Montagmorgen, 22. November, konnten daher weitere Termine für Booster-Impfungen für das Corona-Virus in seinen Impfstellen zur Verfügung gestellt werden. Das nun buchbare Terminkontingent umfasst Termine von Montag, 6. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember.

An den drei Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel sind Booster-Impfungen nur mit Termin möglich.

Hier geht es direkt zur Terminbuchung:

Die Terminbuchung ist mit nur einem Klick auch direkt über www.kreis-wesel.de erreichbar. Durch die Terminvergabe sollen Wartezeiten und Schlangenbildung vermieden werden. Weitere Ausweitungs- und Optimierungsmöglichkeiten des Angebots werden derzeit durch die KoCi geprüft und erarbeitet. Sobald weitere Kapazitäten geschaffen werden konnte, erfolgt eine entsprechende Information.

Öffnungszeiten:
Dinslaken
Heinrich-Nottebaum-Straße 24, Montag, Dienstag und Donnerstag, 15 bis 20 Uhr
Kamp-Lintfort
Friedrich-Heinrich-Allee 70, Montag, Mittwoch und Freitag, 15 bis 20 Uhr;
Dienstag und Donnerstag, 9 bis 14 Uhr
Wesel
Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, Dienstag bis Samstag, 12.30 bis 20 Uhr

Bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Wesel sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen weiterhin ohne Termin möglich. Alle aktuellen Impfangebote des Kreises Wesel sowie die Öffnungszeiten der Impfstellen sind zu finden unter

Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.

Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor einem schweren Verlauf der Infektion. Menschen, die bisher keine oder nur die erste Impfung erhalten haben, haben nach wie vor die Möglichkeit, sich bei allen Impfangeboten des Kreises Wesel ohne vorherige Terminvereinbarung spontan impfen zu lassen.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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