Kiesabbau
Landesentwicklungsplan ist laut Oberverwaltungsgericht Münster nicht rechtmäßig
Aktionsbündnis Niederrheinappell zeigt sich erfreut über Entscheidung des OVG Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute seine Entscheidung zur Klage der Kommunen Rheinberg, Alpen, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn sowie des Kreises Wesel verkündet. Der Landesentwicklungsplan ist laut des Gerichtes nicht rechtmäßig. Das Aktionsbündnis Niederrheinappell und die Kies-Bürgerinitiativen fühlen sich in ihrem Protest bestätigt. „Heute hat das OVG Münster einen wichtigen Meilenstein für den Erhalt...