Weseler Geschichte - Wie die Bürger von Wesel sich eine Ordnung gaben
In unregelmäßigen Zeitabständen werde ich über Dinge aus der Weseler Geschichte berichten. Hierzu werde ich mich insbesondere auf Edikte, das heißt Verordnungen des Rates der Stadt Wesel beziehen, die mein Vater mit Hilfe des Stadtarchivs und anderer Mitglieder der Historischen Vereinigung Wesel in über 15 Jahren aus den Archiven der Stadt in unsere heutige Sprache übersetzt hat. Die ersten Edikte stammen aus dem Jahre 1324, eine Zeit, von der wir heute sehr wenig wissen, wie es damals in Wesel ausgesehen hat, wer damals hier lebte und wie groß die Stadt war. Das war noch rund 80 Jahre vor der Mitgliedschaft in der Hanse.
Um eine gewisse Ordnung in der Stadt zu gewährleisten, erließ der Rat zahlreiche Verordnungen.
Hier einmal eine zum Thema "Streit zwischen Bürgern der Stadt Wesel" aus dem Jahr 1350.
Im Jahre des Herren 1350, am Aschermittwoch haben Bürgermeister, Schöffen und Ratsherren in Übereinstimmung mit der gesamten Bürgerschaft bestimmt, dass ein jeder, der in Wesel irgendwelchen Streitenden begegnet, sei es der Bürgermeister oder ein Schöffe oder ein Ratsherr oder ein ehemaliger Ratsherr oder, wenn keiner aus diesem Personenkreis erreichbar ist, zwei unbescholtene Bürger, von den Streitenden die Einhaltung der Friedenspflicht fordern sollen. Wer es trotz dreimaliger Mahnung ablehnt, Frieden zu halten, der soll von Stund an weiterhin nicht mehr als Weseler Bürger gelten und niemals mehr in das Bürgerrecht aufgenommen werden. Außerdem soll er einer Strafe von 5 Weseler Mark verfallen. Zur Vollstreckung der Strafe können die Beamten der Stadt Wesel sein Vermögen in Anspruch nehmen. Falls er nicht so viel an Vermögen besitzt, soll er von dem Zeitpunkt, da er straffällig geworden ist, für 5 Jahre von der Stadt Wesel fernbleiben und nicht innerhalb ihrer Friedenspfähle zurückkehren.
Anschließend wurde vereinbart, dass der Bürgermeister das Recht haben soll, das Friedensgebot zu verlängern und dass jeder, der es nicht einhalten will, der genannten Strafe verfällt.
Also schon ganz schön drastisch damals. Wer nicht mit dem Streiten aufhören wollte, verlor das Bürgerrecht und für 5 Jahre die Erlaubnis in die Stadt zu kommen, wenn er die wohl sehr hohe Strafe von 5 Weseler Mark nicht zahlen konnte.
Leider wird auch heute noch viel zu viel gestritten und wegen Nichtigkeiten die Gerichten bemüht. Vielleicht war die damalige Regelung ja gar nicht so schlecht?
Autor:Richard Wolsing aus Wesel |
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