Bisher angefahrener Baum- und Strauchschnitt muss durch den Veranstalter selbstständig entsorgt werden
Wesel: Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht brennen
"Die Ausbreitung des Coronavirus zwingt zu Einschränkungen im öffentlichen Leben. Davon ist auch die Tradition der Osterfeuer betroffen.", heißt es aus dem Weseler Rathaus.
Auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus -SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind aktuell sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Dazu zählen auch Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer.
Keine Anzeigen von Osterfeuern
Alle Bürger bzw. Institutionen, die bereits Osterfeuer angemeldet haben, wurden von der Stadt Wesel zwischenzeitlich über diese Regelung informiert.
Anzeigen von Osterfeuern werden auf Grund dessen nicht mehr angenommen.
Bisher angefahrener Baum- und Strauchschnitt
"Bisher angefahrener Baum- und Strauchschnitt muss durch den Veranstalter selbstständig entsorgt und darf in keinem Fall an Ostern oder zu einem anderen Zeitpunkt verbrannt werden.", heißt es abschließend.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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