Neue Sondernutzungssatzung: Auslagen der Geschäfte sollen einladend wirken

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Mit der bereits laufenden Neugestaltung der Fußgängerzone ist auch das Ziel verbunden, im öffentlichen Raum eine Qualitätssteigerung zu erreichen. Daher erarbeitete eine Projektgruppe unter Federführung von Helmut Kluhte, Teamleiter im Fachbereich Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz, Vertreter der Planung, WeselMarketing GmbH, der Wirtschaftsförderung sowie einer Vertreterin des Rechtsservices eine verbindliche Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Innenstadt aus, eingebettet in die bereits bestehende Sondernutzungssatzung aus dem Jahre 1985. Letztere wurde zugleich aktualisiert. Sondernutzungen wie Warenauslagen, Werbeanlagen sowie Außengastronomie mit Bestuhlung und Sonnenschirmen beleben die Innenstädte und können eine einladende Atmosphäre bewirken, wenn sie nicht den öffentlichen Raum überfrachten. Um dies zu verhindern, sieht die neue Richtlinie umfassende Gestaltsverbesserungen des öffentlichen Raumes vor, wodurch insgesamt eine hohe räumlich-gestalterische Qualität erreicht werden soll. Die Richtlinie gilt für den innerstädtischen Kernbereich, auf allen Straßen und Wegen sowie den Plätzen, wobei das Augenmerk auf der Fußgängerzone mit den angrenzenden Plätzen und Straßen liegt. Die Festlegungen in der Richtlinie binden die Verwaltung als auch den einzelnen Antragsteller, der eine Sondernutzungserlaubnis begehrt. Insbesondere werden Festlegungen zu den folgenden Bereichen getroffen: Warenauslagen, Werbeständer, Gastronomiemöblierung, Überdachungen und Markisen, Einfriedungen, Bodenbeläge, Fahrradständer sowie Medienanschlüsse und öffentliche Fernsprecher. Im Einzelnen: Warenauslagen dürfen in der Breite nicht mehr als vier Meter betragen, insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der Breite der jeweiligen Geschäftsfront verstellen, Tiefe und Höhe dürfen mit 1,50 Metern nicht überschritten werden. Die Anzahl der Werbeständer soll insgesamt auf einen Ständer pro Geschäft begrenzt werden, maximal in DIN A 1-Größe und nur bis zu einem Bereich von 1,50 Meter ab Gebäudekante aufzustellen. In Sachen Gastronomiemöblierung sind reine Kunststoffmöbel nur ausnahmsweise zulässig. Erwünscht sind Möbel aus Rattan, Stahl, Aluminium oder eine Kombi dieser Materialien. In Sachen Überdachungen sollen Markisen eine Auskragung von 2 Metern nicht überschreiten, Zelte sind unzulässig.
Bei Einfriedungen sind grundsätzlich Begrünungselemente gerne gesehen. Anderweitige Einfriedungen sind unzulässig. Bodenbeläge sind grundsätzlich nicht gestattet. Private Fahrradständer dürfen nicht zweckentfremdet werden und sind nur in Ausnahmefällen zugelassen. Medienanschlüsse und Fernsprecher sind nur noch hinsichtlich drei Stück pro Standort zulässig.
Der bisherige Gebührentarif für die Sondernutzungen bleibt unverändert stehen. Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren spülen jährlich 60.000 in die leeren Stadtkassen. Bürgermeisterin Ulrike Westkamp rechnet mit einem Inkrafttreten der neuen Satzung zum 1. Januar 2012.
(Das Foto zeigt v.r.n.l.: Citymanager Thomas Brocker, Ulrich Waldeyer vom Fachbereich Stadtentwicklung, Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, Helmut Kluthe vom Team Verkehrsangelegenheiten und Chef der Werbegemeinschaft Philippe Tenhaeff)

Autor:

Silja Meyer-Suchsland aus Wesel

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