Osterfeuer - die offizielle Pressemitteilung der Stadtverwaltung Wesel
Das Verbrennen ungeeigneter Materialien ist verboten / Umschichten kurz vor den Anzünden

Kurz vor dem Anzünden sollten man den Haufen noch einmal umschichten, damit Tiere rechtzeitig flüchten können. | Foto: Archiv
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  • Kurz vor dem Anzünden sollten man den Haufen noch einmal umschichten, damit Tiere rechtzeitig flüchten können.
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Die Zeit der Osterfeuer steht wieder bevor. Die Stadt Wesel weist darauf hin, dass zulässige Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Vereinen oder Institutionen öffentlich veranstaltet werden. Die Beseitigung von pflanzlichen oder anderweitigen Abfällen ist nicht gestattet.

Osterfeuer sollten vor dem Verbrennen bei der Stadt Wesel, Fachbereich Ordnung, unter 0281/203-2469 gemeldet werden.Bei der Durchführung eines Osterfeuers sind die nachfolgenden Regeln unbedingt zu beachten:

1. Osterfeuer dürfen ausschließlich in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.
2. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden (kein behandeltes Holz, Reifen, Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle).
3. Zu baulichen Anlagen, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Zweifelsfall sind die Brennplätze mit der Ordnungsbehörde abzustimmen. In der Nähe der Feuerstelle dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden.
4. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.
5. Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden.
6. Das Brennmaterial ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Das Umschichten soll Tieren, die hierin eventuell Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch die Möglichkeit geben, ggf. ungeeignete Stoffe auszusortieren.
7. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein in Gang gesetztes Feuer ist bei aufkommendem starken Wind unverzüglich zu löschen.
8. Das Brauchtumsfeuer ist während des Brennvorgangs ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

Bei weiteren Informationen steht Ihnen Herr Harbat, Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel, unter 0281/203-2469 oder per Mail an ordnungsangelegenheiten@wesel.de zur Verfügung.

Kurz vor dem Anzünden sollten man den Haufen noch einmal umschichten, damit Tiere rechtzeitig flüchten können. | Foto: Archiv
Das Abbrennen des Feuers erfordert hohe Verantwortung und Aufmerksamkeit. | Foto: Archiv
Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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