Freitag der 13. - kein guter Tag für Raser!
Tempo 155, wo 70 km/h erlaubt sind: Saftige Strafe und drei Monate Fahrverbot für Motorradfahrer
Am vergangenen Freitag führte der Verkehrsdienst der Kreispolizei Wesel eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung der Xantener Straße Höhe Ginderich durch.
Die Polizei schreibt dazu im Pressebericht: Für den Straßenabschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Anwohner berichteten in der Vergangenheit über eine enorme Lärmbelästigung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge, insbesondere von Motorrädern, die die weitläufig gerade verlaufende Straße im Bereich vor Ginderich als Rennstrecke zweckentfremden.
Die Straße wird auf der Höhe Sommerdeich häufig von Anwohnern und Radfahrern überquert, die die Feldwege auf der Ginderich gegenüberliegenden Seite zum Spazierengehen nutzen oder auch Fahrradtouren in Richtung Menzelen unternehmen.
Auch Kinder, die den Freizeitsee Menzelen erreichen wollen, überqueren die Xantener Straße.
Das Ergebnis der fast 6-stündigen Messung ist erschreckend. Es wurden insgesamt
640 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Damit waren ca. 15% der gemessenen Fahrzeuge zu schnell unterwegs!
Das schnellste gemessene Fahrzeug war ein Motorrad, dass mit 155 km/h gefahren ist.
Gerade Motorradfahrer meinen, dass sie durch die üblichen Frontfotos nicht zu identifizieren sind.
Allerdings verfügt die Kreispolizei über mobile Geschwindigkeitsmessgeräte, die Aufnahmen von Temposündern von vorne und von hinten anfertigen können und somit werden auch Geschwindigkeitsübertretungen von Motorradfahrern verfolgt.
Den Fahrer des Raser-Motorrads erwartet nun eine hohe Geldstraße und ein 3-monatiges Fahrverbot.
Insgesamt waren 5 Fahrzeuge so schnell unterwegs, das ein Fahrverbot die Folge ist - d. h., dass diese Fahrzeuge nach Abzug der Toleranz mit mindestens 111 km/h bei erlaubten 70 km/h gefahren sind.
Insgesamt 55 Verkehrsteilnehmer erwarten nun Punkte in Flensburg, weil sie mit einer nach Abzug der Toleranz um mindestens 21 km/h überhöhten Geschwindigkeit gemessen wurden.
Zu schnelles Fahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern Unfallursache Nummer 1.
Auch im Kreisgebiet kommt es leider zu tödlichen Verkehrsunfällen. 2020 verstarben bei Verkehrsunfällen 20 Personen.
Bei dem letzen tödlichen Verkehrsunfall vor kurzem, verloren eine Pedelec-Fahrerin sowie ein Motorradfahrer ihr Leben.
Deshalb gilt im Straßenverkehr Rücksichtnahme, vorausschauendes Fahren und Einhaltung der Verkehrsregeln - angefangen mit der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Autor:Dirk Bohlen aus Hamminkeln |
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