Wenn Ärzte schweigen

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Behandlungsfehler, Körperbehinderung durch Kunstfehler, fahrlässige Tötung
Jedem Menschen unterlaufen Fehler, bei Ärzten kann dies schwerwiegende Folgen haben, in Form von Körperbehinderung oder dem Tod eines Menschen.

Stirbt ein Mensch während der Behandlung, muss zunächst die genaue Todesursache festgestellt werden. Ist diese unklar, wird der Leichnam zur Obduktion in die Gerichtsmedizin überstellt. In der Gerichtsmedizin wird der Leichnam im Beisein eines Polizisten, der als Zeuge fungiert, geöffnet.
Allein die Tatsache einer Obduktion lähmt die Angehörigen.

Tage nach dem Tod werden den Angehörigen, dem Klinikpersonal viele Fragen gestellt, um Daten über die Ereignisse zusammengetragen. Die Krankenhausunterlagen werden, bei ungenauer Todesursache, beschlagnahmt.
Wichtige Indizien müssen in den ersten Stunden, Tagen gesichert werden, dass erfordert viel Kraft für die Angehörigen eines Todesopfers.

Niemand, der mit fundiertem Rat zur Seite steht, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Warum gibt es keine Hilfe/Rat des behandelnden Arztes?
Warum schweigen die Ärzte?

Weil sie die Schuld nicht anerkennen dürfen!

Sie schweigen, lassen die Angehörigen alleine, müssen sie alleine lassen mit ihren Fragen, die sie nicht beantworten dürfen aus versicherungstechnischen Gründen, sowie auch durch das Verbot vieler Krankenhäuser Schuld einzugestehen.
Ein Gespräch des Arztes wird leicht als Schuldeingeständnis bewertet, auch deshalb wird geschwiegen.

So bleibt Angehörigen oft nur die Hoffnung, dass in der Gerichtsmedizin die Todesursache geklärt wird, um Gewissheit zu haben.

Krankenhäuser haben gemeinsam eine unabhängige Gutachterkommission gewählt, um professionell und unparteiisch die Untersuchung durchzuführen, auch unabhängig von der Gerichtsmedizin.
Die Gutachter, die aus zwei Chefärzten bestehen sowie den jeweils notwendigen Fachärzten, erstellen im Auftrag der Krankenhäuser ein Obduktionsgutachten, dies allerdings muss von den Krankenhäusern nicht anerkannt werden. Sie können ein Gegengutachten erstellen lassen!

Dies widerspricht sich, doch sind die Opfer machtlos gegen solche Praktiken.

Viele Möglichkeiten stehen als Beratung zur Verfügung.
Es ist, nach dem ersten Schock, nicht leicht die richtigen Schritte zu unternehmen, dies soll eine kleine Anleitung sein.

Hilfe bekommen die Patienten bzw. die Angehörigen eines Todesopfers von der Rechtsanwaltskammer, die spezialisierte Anwälte, mittels einer Liste, in der Nähe des Wohnortes empfehlen.

Hier geht es zur Homepage der Rechtsanwaltskammer
http://www.brak.de

Seit dem 2005 müssen Ärzte persönlich Haftpflicht versichert sein, das hilft Opfern allerdings wenig, da Ärzte ihre Schuld nicht anerkennen dürfen.
Somit kann nur mit der Versicherung des Arztes eine Einigung erreicht werden.
Schadenersatzforderungen durchzusetzen sind sehr schwierig.

Ärzten eine fahrlässige Tötung nachzuweisen erfordert viel Zeit und Geduld.
Das größte Problem: die Verjährungsfrist für eine fahrlässige Tötung liegt bei drei Jahren.

Drei Jahre, die sehr schnell vorbei sind, in Anbetracht dessen, dass die Verwaltungsvorgänge und Untersuchungen einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Das Gutachten der Gutachterkommission z.B. benötigt in der Regel eine Zeit von ca. eineinhalb Jahren.

Die Verjährungsfrist wird erst ausgesetzt, wenn Anklage erhoben wird.

Hilfe erwartet die Opfer beim Weißen Ring
https://www.weisser-ring.de/internet/opferhilfe/index.html

Opfer-Telefon Bundesweit: 116006

Unter diesem Link kann man sein jeweiliges Bundesland anklicken, danach auf der linken Seite, entweder den Kreis oder die Stadt in der näheren Umgebung anklicken. So gelangen sie an die Außenstellen mit Adressen, der für den Weißen Ring arbeitenden Anwälte.
Die Anwälte des Weißen Ring vertreten Patienten die an den Folgen eines Kunstfehler leiden, sowie Angehörige, die im Namen eines Todesopfers handeln.

Weitere Hilfe bekommt man von den Beratungsstellen.
http://www.tss-datenbank.de/patientenschutz/pat_beratungsstellen.html

Tel. 030-44024079, dort wird man in das jeweilige Bundesland vermittelt.

Im Jahre 2007 startete der Modellverbund unabhängiger Patientenberatung Deutschlands.
Die Beratungsstellen sind sortiert nach Postleitzahlen, sodass man die wichtigsten Verbindung und Hilfen in der Nähe des Wohnortes erfährt. Die Beratung ist fundiert und Indikation unabhängig.
Diese Hilfen sollten so schnell wie möglich nach einem Behandlungsfehler in Anspruch genommen werden.

Ärzten, wird in den Universitäten weder vermittelt, wie man mit Angehörigen spricht, die verzweifelt zurück bleiben, noch wie man mit der eigenen Schuld umgehen soll.
Schuld, die sie nicht eingestehen dürfen.

Auch Ärzte sind nur Menschen und nicht nur die Betroffenen müssen ihnen verzeihen, sondern sie sich selbst ebenfalls.
Eine Aussage, die sich widerspricht?
Nein!

Es ist ein langer Weg zu dieser Erkenntnis.

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Autor:

Monique Kottmann aus Uedem

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