Land NRW unterstützt Betroffene des Unwetters im Sommer 2021 in Uedem
Anträge auf finanzielle Hilfe nimmt der Kreis Kleve ab sofort online entgegen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein Hilfeprogramm für Betroffene des Starkregens am 4. Juni 2021 im Gemeindegebiet Uedem aufgelegt. Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung kann von Privatpersonen wie auch von Kleingewerbetreibenden und Landwirten mit bis zu zehn Beschäftigten gestellt werden.
Der Kreis Kleve nimmt in Absprache mit der Gemeinde Uedem ab sofort Anträge von Betroffenen entgegen. Die Frist endet am Freitag, 4. März 2022. Alle Unterlagen und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises Kleve www.kreis-kleve.de, Suchbegriff „Starkregen“. Das Antragsformular kann vollständig ausgefüllt und unterzeichnet elektronisch per Dateitransfer hochgeladen werden: https://www.kreis-kleve.de/datei. Alternativ ist es möglich, den Antrag postalisch zu senden an: Kreis Kleve - Die Landrätin, Fachbereich Finanzen, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve.
Die Hilfe greift bei Kosten zur Beseitigung unmittelbarer Schäden im Bereich Haushalt beziehungsweise Hausrat, an Gebäuden oder Räumen, die dem Wohnen oder Aufenthalt von Menschen dienen, an land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen sowie an Produktionsmitteln und Infrastruktureinrichtungen. Wer einen Antrag stellt, muss zudem nachweisen, dass gegen den eingetretenen Schaden kein Versicherungsschutz oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.
Die Soforthilfe für Schäden im Bereich Haushalt bzw. Hausrat kann je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen zwischen 1.000 und 2.500 Euro betragen. Für Schäden an Gebäuden oder Räumen beträgt die Soforthilfe 5.000 Euro. Kleingewerbetreibende und Landwirte können mit einer Soforthilfe in Höhe von maximal 5.000 Euro unterstützt werden.
Die Verteilung der Unterstützung aus dem Hilfeprogramm des Landes NRW erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Insgesamt stellt die Landesregierung für die Betroffenen des Unwetters in Uedem sowie eines Unwetters im Krefelder Stadtgebiet zusammen 100.000 Euro zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Programm des Landes NRW besteht nicht.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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