Osterfeuer in Uedem müssen bis zum 17. März gemeldet werden!
Wer in Uedem ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden beziehungsweise anzeigen. Stichtag hierfür ist in diesem Jahr der Samstag, 17. März. Alle nach diesem Datum eingereichten Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Uedem hat aus diesem Anlass im Internet auf Ihrer Homepage bei "www.uedem.de" (Stichwort: "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Osterfeuer veröffentlicht. Darüber hinaus steht ebenso das Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung, das ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den entsprechenden Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 0 28 25/88-60.
Glaubensgemeinschaft oder Verein
Das Osterfeuer muss von einer in der Gemeinde verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation, eines entsprechenden Vereins oder einer privaten Haushaltung unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer sind nur dann erlaubt, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt wird und diese fristgerecht bei der Gemeinde angemeldet wurden. Es muss mit einer Überprüfung des angezeigten Osterfeuers gerechnet werden. Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Autor:Franz Geib aus Goch |
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