Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung
•Bundestag verdoppelt Pauschbeträge
Die Bundesregierung entlastet Menschen mit Behinderung. Der Behinderten-Pauschbetrag wird verdoppelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute im Bundestag beschlossen. Demnach kann künftig jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen, weil die komplizierten Voraussetzungen bei niedrigen GdB gestrichen werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Steuererleichterung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: „Das ist ein überfälliger Schritt,...