Jobcenter Märkischer Kreis fordert Verzicht auf Rechtsanspruch bei Erstausstattung
Ein weiteres Beispiel für offene Rechtsverletzung wurde vor dem Sozialgericht Dortmund in einem Erörterungstermin abgeurteilt. Obwohl § 24 (3) SGB II ausdrücklich feststellt, dass Bedarfe für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind, versuchte ein Mitarbeiter der Widerspruchstelle eine allein erziehenden Mutter aus Iserlohn, um gesetzlich zustehende Leistungen zu prellen. Mehr als ein Jahr musste sie auf ihr Geld warten. Die...