Leserbrief / Kommentar zur gutachterlichen Prüfung
Seniorenwohnanlage in Haltern-Sythen: Unterlassene Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren als grobe Gesetzesverletzung
Nachdem der unabhängige Gutachter, den der Kreis Recklinghausen bei der rechtlichen Überprüfung des umstrittenen Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Haltern für die Seniorenanlage in Sythen eingeschaltet hat, den Bürgern Recht gegeben hat, dass die Bauausführung nicht durch den Bebauungsplan gedeckt ist, hätte die Stadt dafür keine Befreiung bzw. Baugenehmigung erteilen dürfen. Doch die Fehlentscheidung lag schon darin, dass die Stadt zuvor kein gesetzlich erforderliches vereinfachtes...