Corona Dorsten
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Verwaltungsgebäuden
Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung vorschreibt. Die Stadt Dorsten ordnet die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken darüber hinaus in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein. Auch u.a. im Rathaus ist das Tragen...