Corona Dorsten
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Verwaltungsgebäuden

Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) vorschreibt. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) vorschreibt.
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Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung vorschreibt.

Die Stadt Dorsten ordnet die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken darüber hinaus in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein. Auch u.a. im Rathaus ist das Tragen sogenannter Alltagsmasken ab Montag also nicht mehr ausreichend.

Diese Regelung gilt für die rund 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dorsten ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger. Wer ein Dienstgebäude der Stadt Dorsten betritt, hat unbedingt eine medizinische Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher des Wertstoffhofes der Stadt Dorsten.

Darüber hinaus gelten in den öffentlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Dorsten alle weiteren Regelungen der Coronaschutzverordnung.

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die keine medizinische Maske besitzen, können eine Einwegmaske (OP-Maske) zum Preis von 1 Euro pro Stück vor dem Eingang des Bürgerbüros an der Halterner Straße 5 erwerben.

Quelle: Stadt Dorsten

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Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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