Tag des Rauchwarnmelders am 13. Mai / Pflicht ab 2017

- Die Rauchwarnmelder-Pflicht in NRW gilt für alle Wohnungen ab dem 1. Januar 2017 in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
- Foto: Johanniter
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Anlässlich des „Tags des Rauchwarnmelders“ am Freitag, den 13. Mai, empfehlen die Johanniter, die lebensrettenden Geräte in allen Wohnungen zu montieren. Die Rauchwarnmelder-Pflicht in NRW wurde vor drei Jahren für Neubauten eingeführt und gilt für alle Wohnungen ab dem 1. Januar 2017 in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Die Johanniter bieten Rauchwarnmelder an, die mit den Hausnotrufgeräten und der Notrufzentrale direkt vernetzt sind. 57 „geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ arbeiten bei den Johannitern in Nordrhein daran, die Wohnungen der Hausnotruf-Kunden sicherer zu machen – davon 5 aus dem Regionalverband Ruhr-Lippe.
„Jedes dieser Geräte ist für sich allein schon eine sinnvolle Sache“, sagt Sebastian Jacob, Fachbereichsleiter Soziale Dienste bei den Johannitern. Besonders ältere Menschen sind von Gefahren wie einem Sturz oder einem unbemerkten Feuerausbruch bedroht. „Bei einer Kombination wird im Falle eines Brandes nicht nur der Bewohner selbst durch ein Alarmsignal gewarnt, sondern gleichzeitig die Notfallzentrale der Johanniter alarmiert, damit diese Hilfsmaßnahmen einleitet.“
Zuletzt konnte dank dieses Systems in Wuppertal eine 101-Jährige gerettet werden, in deren Wohnung sich beim Kochen gefährlicher Rauch entwickelte. Der Rauchwarnmelder hatte einen Alarm in der Johanniter-Zentrale ausgelöst, die 24 Stunden besetzt ist und somit Sicherheit rund um die Uhr bietet. Von dort wurden die Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Eine Mitarbeiterin der Johanniter mit notfallmedizinischer Ausbildung stand der Seniorin während des Einsatzes zur Seite.
Rauchwarnmelder in NRW
Obwohl jährlich rund 60 000 Menschen in Deutschland bei Bränden verletzt werden, ist nur ein Bruchteil aller deutschen Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. April 2013 in Fluren, Schlafräumen und Kinderzimmern in Neubauten die Rauchwarnmelder-Pflicht. Ab Ende 2016 gilt sie für alle Privatwohnungen.
Der Hausnotrufdienst wird mit einem monatlichen Kostenbeitrag abgegolten, den in vielen Fällen die Pflegekasse übernimmt, der Rauchwarnmelder kann dazu gemietet werden.
Informationen zu Rauchwarnmeldern und zum Hausnotruf unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 0939931.
Autor:Lokalkompass Dorsten aus Dorsten |
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