BVW informiert: Vor-Sorge treffen
Vorsorgedokumente werden oft durch einander gebracht, deshalb hier für Inte-ressierte eine Kurzerläuterung. Es gibt die Vollmacht und seit 1.7.2009 die Patientenverfügung. Allerdings ist keiner verpflichtet solche Dokumente zu errichten. Vollmachten sind privatrechtliche Willenserklärungen und sollen, wenn ich einmal nicht mehr selbst dazu in der Lage bin, mein Leben im Rechtsverkehr regeln. Da-zu gehören zum Beispiel alle meine persönlichen und vermögensrechtlichen An-gelegenheiten. In einer...