Gut zu wissen
Anmeldung von Osterfeuern bis zum 6. April möglich
Frist endet am 6. April: Auch wenn Ostern noch einige Wochen entfernt ist, weist die Stadt Lünen bereits jetzt auf die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern hin. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss es spätestens bis zum 6. April bei der Ordnungsbehörde anmelden. Die Anmeldung muss Informationen zum Veranstalter, eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson mit Mobilfunknummer sowie genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Art des Brennmaterials enthalten. Ein Lageplan ist ebenfalls...