Korruptions- und Geldwäschestrafbarkeit verschärft
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das am 15. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption gebilligt. Die Einwände der Opposition und Literatur seit 2007 wurden nicht wahrgenommen. Kernstücke dieses Gesetzes sind die Ausdehnung der Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung in der Privatwirtschaft (§ 299 Strafgesetzbuch, StGB) sowie eine Ausweitung der Tatbestände zur Amtsträgerkorruption (§§ 331 ff. StGB) und deren Anwendbarkeit auf Auslandstaten zu...