Bekämpfung der Corona-Pandemie
Schutzverordnung regelt Einschränkungen bis zum 14. Februar
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab sofort weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 14. Februar.An Haltestellen, in Bussen und Bahnen, auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Geschäften sind OP-Masken oder FFP2-Masken Pflicht Verschärfung der MaskenpflichtMonheim am Rhein. Personen aus einem Haushalt dürfen sich weiterhin nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen....