Trotz Mitwirkung bald wohnungslos ?
Mit dem Entziehungsbescheid des Jobcenters Hemer, machte man mich auf das Fehlen der Heiz – Betriebskosten Abrechnung aus dem Jahr 2018 aufmerksam, und versagte mir parallel für den Zeitraum ab Monat Juno 2020 bis inklusive April 2021 eine anteilige Miete in Höhe von 80,00 € monatlich. Stellte aber im Entziehungsbescheid des Jobcenters in Aussicht, das bei Nachholung der Mitwirkung und Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen geprüft wird, ob eine Nachzahlung der einbehaltenen Gelder erfolgt....