Satzungen und Geschäftsordnungen der Stadtwerke-Gesellschaften verstoßen in wichtigen Teilbereichen gegen die Gemeindeordnung
Nach Einschätzung der GFL-Ratsfraktion verstoßen die zuletzt vom Rat verabschiedeten Sat-zungen sowie die vom Aufsichtsrat festgelegten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat verschiedener Beteiligungsgesellschaften der Stadtwerke Lünen GmbH gegen die Gemeinde-ordnung und andere Rechtsgrundlagen. Nach eingehender rechtlicher Prüfung mit entspre-chenden Fachanwälten sei man zu dieser einstimmigen Fraktionspositionierung gekommen, erklärte Johannes Hofnagel in seiner Funktion als...