Bildung
Anmeldung der Schulneulinge für die Grundschulen
Ende September 2024 ist es soweit: Vom 23. September 2024 bis zum 27. September 2024 sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder anzumelden (gemäß § 35 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. April 2011). Voraussetzung hierfür ist, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz in Oberhausen hat, das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren wurde und es somit am 30. September 2025 das sechste Lebensjahr...