Selbstbestimmt für den Ernstfall vorsorgen - Verfügungen und Vollmachten richtig verfassen
Wird jemand durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig, können nicht automatisch der Ehepartner, die Kinder oder die Eltern über medizinische Behandlungen oder Finanzgeschäfte entscheiden. Auch Angehörige brauchen dafür eine Vollmacht. Welche Dokumente nötig sind, um Vertrauenspersonen rechtssicher als persönliche Vertreter zu benennen, zeigt der Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt anschaulich, wie etwa Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten...