20.591 Menschen leben von Grundsicherung
Weniger Arbeitslose in Mülheim

Die Anzahl der Arbeitslosen, die Hartz-IV beziehen und derjenigen, die Arbeitslosengeld beziehen, ist zum Dezember zurückgegangen. Das Jobcenter der Mülheimer Sozialagentur meldete im September 4.369 Arbeitslose, dass sind 46 weniger als im Vormonat. Im Dezember waren in Mülheim insgesamt 5.892 Personen arbeitslos. Zusammen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent zum Jahresende.

Im Jahr 2018 sank die Zahl der Arbeitslosen in Mülheim insgesamt um 825 Personen (-12,3 Prozent), davon -661 (-13,7 Prozent) im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters und -164 (-9,7 Prozent) im Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit. Im SGB III (Arbeitslosengeld) bleibt die Arbeitslosenquote bei 1,8 Prozent und beim Hartz-IV (SGB II) sinkt die Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent auf 5,1 Prozent. Die Mülheimer Arbeitslosenquote geht seit Jahresbeginn von 8 Prozent auf 6,9 Prozent zum Jahresende zurück. Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen im SGB II ist zum Dezember erneut zurückgegangen.

Nach den Daten des Mülheimer Jobcenters steht mit 20.082 Regelleistungsberechtigten die geringste Hilfebedürftigkeit für das Jahr 2018. Gegenüber dem Vormonat sind noch einmal 16 Personen weniger auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Dem Jobcenter ist es damit gelungen, die Hilfebedürftigkeit im Jahresverlauf um 804 Personen zu senken (-3,8 Prozent). Dieser Rückgang verteilt sich über fast alle Gruppen der Leistungsberechtigten: Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nahm um 609 Personen auf 13.691 Leistungsberechtigte ab.

Erwerbsfähig sind die Personen, die aufgrund des Alters (mindestens 15 Jahre alt) sowie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Anzahl der nicht Erwerbsfähigen, also Kinder unter 15 Jahren und Ältere, die gesundheitlich als nicht erwerbsfähig gelten, sank um 195 Personen auf 6.391 Leistungsberechtigte ab.

509 (+44) weitere Personen haben keinen regelmäßigen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, leben aber mit in den Bedarfsgemeinschaften. Auch Jugendliche zählen zu dieser Gruppe, die ihren persönlichen Anspruch durch Unterhaltsleistungen oder Ausbildungsgehalt selbst decken können, oder Studierende, die Bundesausbildungsförderungsgesetz-berechtigt (Bafög) sind, aber noch in der Bedarfsgemeinschaft leben. Zusammen mit den Regelleistungsberechtigten bilden diese die „Personen in Bedarfsgemeinschaften“, die im Dezember insgesamt 20.591 Mülheimer umfasste und in insgesamt 9.692 Bedarfsgemeinschaften lebten. Damit sanken im Jahresverlauf 2018 auch die Gesamtpersonenzahl um 760 Personen (-3,6 Prozent) sowie die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 804 (-3,8 Prozent).

Autor:

Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr

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