IHK-Webinar
So gibt es die Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Seit einigen Tagen können die neuen Corona-Hilfen „Überbrückungshilfe III“ und „Neustarthilfe“ beantragt werden, darauf weist die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) noch einmal hin. Damit hat die Bundesregierung die bestehenden Corona-Hilfen nachgebessert.
Die IHK begrüßt, dass die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen jetzt bis zum Fördermonat Juni 2021 finanziell unterstützt werden.
Um Unternehmen und Soloselbständige über die neuen Förderhilfen zu informieren, werden die IHK.NRW – Dachverband der 16 IHKs in NRW - gemeinsam mit dem Handwerk.NRW und der Steuerberaterkammer.NRW ein kostenfreies Webinar am Montag, 8. März, um 17 Uhr durchführen.
Das Webinar gibt einen aktuellen Überblick über die Antragsmöglichkeiten, Förderkonditionen und branchenspezifische Regelungen – mit dem Schwerpunkt auf die Berechnung. Anschließend können Fragen an den Referenten gestellt werden. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung sind abrufbar unter www.essen.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 5051846.
Darüber hinaus stehen die Experten der IHK zu Essen den Mitgliedsunternehmen in der MEO-Region für allgemeine Fragen rund um die Corona-Hilfen zur Verfügung. Die Corona-Hotline der IHK ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr unter Tel. 0201/1892-333 zu erreichen.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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