Rechtsberatung von ver.di unterstützt Corona-Opfer
Lichtblick in der Krise

Ulrike Ziehm. Foto: Udo Milbret

Über Langeweile kann sich Ulrike Ziehm schon in normalen Zeiten nicht beklagen. Doch seit Beginn der Corona-Krise verzeichnet die Juristin, die im ver.di Bezirk Ruhr West (Essen, Mülheim a.d.R. und Oberhausen) für die individuelle Rechtsberatung zuständig ist, eine erheblich gestiegene Zahl an Anrufen und Email-Anfragen. Der Grund: Die Auswirkungen, der Pandemie auf das Arbeitsleben. Die Schwierigkeit: Vieles wird durch den Gesetzgeber erst mit Verzögerung geregelt oder durch die Gerichte entschieden werden.

Kinderkrankengeld 

So gab es zum Beispiel beim von Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang Januar im Fernsehen angekündigten verlängerten Kinderkrankengeld einige Unklarheiten. In der individuellen Rechtsberatung löste das eine Flut von Anrufen aus. Denn wer die Kosten trägt, das hatte die Kanzlerin nicht gesagt. Und auch nicht, wie Eltern die Notwendigkeit des Bezugs von Kinderkrankengeld nachweisen sollen. „Ich hatte verzweifelte Mütter und Väter am Telefon“, berichtet Ulrike Ziehm. „Die Krankenkasse wollte nicht zahlen, der Kindergarten wollte nicht bescheinigen, aber die Familien brauchten dringend eine Lösung, weil mit dem 11. Januar die Einrichtungen geschlossen waren.“

Mittlerweile ist einigermaßen Rechtssicherheit hergestellt. Doch bis es so weit war, galt es, zu improvisieren. Im direkten Kontakt der Rechtsberatung mit Arbeitgebern konnten häufig Überbrückungsregelungen gefunden werden. Zum Beispiel, indem die betroffenen Eltern vorübergehend Tarifurlaub genommen haben, der vom Arbeitgeber bei späterer Genehmigung von Kinderkrankengeld dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben wird.

NRW sollen analog zum Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte mehr Sonderurlaub für die Betreuung ihrer Kinder erhalten, wenn Schulen oder Kindergärten geschlossen sind oder die Behörden empfehlen, einen Notdienst nach Möglichkeit nicht zu nutzen. Auch Selbständige und in freien Berufen Tätige sollen Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfall erhalten, sofern sie wegen geschlossener oder auf einen Notdienst heruntergefahrener Einrichtungen ihre Kinder selbst betreuen.

Pragmatische Lösungen

Jahrzehntelange Erfahrung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und juristisch versiertes Fachpersonal, das sich in die Lage der Ratsuchenden hineindenken kann, das ist die Stärke der ver.di-Rechtsberatung, die allen Mitgliedern der Gewerkschaft kostenfrei zur Verfügung steht. Hinzu kommt eine Eigenschaft, über die keine herkömmliche Rechtsschutzversicherung verfügt: ver.di hat das Gewicht einer Organisation mit fast zwei Millionen Mitgliedern und die Kontakte zu Arbeitgebern und Betriebsräten. Sie kann im direkten Austausch mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretern auf kurzem Wege manches erreichen. Das gilt in der aktuellen Situation auch bei Konflikten über die Höhe des gezahlten Kurzarbeitergeldes oder bei Auseinandersetzungen über die tarifliche oder
gesetzliche Coronaprämie. Wo eine Einigung nicht möglich ist, bleibt freilich am Ende nur der Gang zum Arbeits- oder Sozialgericht, wo solche Fälle Corona-bedingt zurzeit nur mit großer Verzögerung entschieden werden.

Neuer Streitfall Home Office

Zu Streitigkeiten führt – den Anrufen bei der Rechtsberatung von ver.di zufolge – auch die neue Verordnung zum Arbeitsschutz, die den Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, Home Office überall da anzubieten, wo betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Manche Arbeitgeber scheinen das nicht sehr ernst zu nehmen und lehnen das Arbeiten von zu Hause ohne weitere Begründung ab. Oder genehmigen höchstens einen Tag Home Office im Monat, wie manche Anrufer berichten. Handelt es sich beim Home Office um einen einklagbaren Anspruch? Ulrike Ziehm bedauert, dass die Verordnung diese Frage offen lässt. Doch auch hier ist bereits die eine oder andere Lösung in direktem Austausch mit Arbeitgeber und Betriebsräten gefunden worden.

Oftmals ohne Einigung bleiben Konflikte um angeblich zu spät eingereichte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen. Die gibt es seit Corona gehäuft. Krankenkassen sperren das Krankengeld, weil der Krankenschein angeblich verspätet oder gar nicht bei ihnen eingegangen ist. „Die Beweislast liegt hier leider immer noch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so Ulrike Ziehm. In solchen Fällen Widerspruch einzulegen, mache zwar Sinn. Aber letztlich könne man nur versuchen, die Krankenkasse zu überzeugen, was lediglich in Einzelfällen gelingt.

Ihre Empfehlung: Eine AU-Bescheinigung ab sofort nur noch unter Zeugen in den Briefkasten zu werfen, oder mehrere Übermittlungswege – Verschickung per E-Mail, per Fax und per Brief – gleichzeitig zu nutzen.

Wer bezahlt den Corona-Test?

Gänzlich offen ist bislang, wer für einen vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Test aufkommen muss. Klar ist: Ein Arbeitgeber kann einen Test verlangen, wenn es seine Fürsorgepflicht gebietet. Nämlich dann, wenn es einen starken Grund zu der Annahme gibt, dass sich jemand aus der Belegschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit infiziert hat und andere Mitarbeiter gefährdet. Aber wer muss zahlen? 

Die Gewerkschaft sieht die Zahlungspflicht klar auf der Seite des Arbeitgebers. Aber letzten Endes werden die Gerichte entscheiden, meint Ulrike Ziehm. Vieles werden erst Gerichte entscheiden. Das gilt nach ihrer Einschätzung ebenfalls für die Frage, ob bestimmte Berufsgruppen so im Bereich des Gesundheitswesens oder der Altenpflege bei Corona einer Impfpflicht unterliegen und mit welchen Konsequenzen Beschäftigte rechnen müssen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht
impfen lassen wollen. So gab es bereits Anfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber im Falle der Verweigerung der Impfung mit Versetzungen oder gar Entlassung gedroht haben. Ulrike Ziehm verweist auf die Aussage des Bundesgesundheitsministers, dass es keinen Impfzwang geben wird, weiß aber auch, dass unterschiedliche juristische Standpunkte vertreten werden. Das letzte Wort werden auch hier wahrscheinlich die Gerichte haben.

Die Juristen der für den ver.di-Bezirk Ruhr West zuständigen Rechtsberatung finden für manches Problem trotz rechtlicher Unsicherheiten innerhalb von 24 Stunden eine Lösung. Das manches auch länger dauert, ist unvermeidlich. In dem Fall übernehmen Beratungsteams, die eine Sache – wenn
nötig – alle gerichtlichen Instanzen hindurch begleiten. In vielen durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen wird es erst nach längerer Zeit und höchstrichterlicher Entscheidung Rechtssicherheit geben. „Daran können wir als ver.di-Rechtsberatung leider nichts ändern“, sagt Ulrike Ziehm. „Aber wir setzen alles daran, die Kolleginnen und Kollegen optimal zu beraten. Und wo irgend möglich, suchen und finden wir im Kontakt mit Betriebsräten und Arbeitgebern individuelle Lösungen, wenn es an gesetzlichen Vorgaben fehlt.“

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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