IHK begrüßt das neue Zuschussprogramm
„Corona-Überbrückungshilfe kann das Überleben sichern“

Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) begrüßt das neue Zuschussprogramm „Corona-Überbrückungshilfe“ der Bundesregierung. „Es muss alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht die Luft ausgeht. Die  Überbrückungshilfe kann vielen Unternehmen das Überleben sichern“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerald Püchel.

Die Corona-Überbrückungshilfe gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe und soll Solo-Selbständige und Betriebe dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns zu mildern. Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige und kleine wie mittelgroße Betriebe im Haupterwerb, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die  Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden und bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli und August 2020. Erstattet werden pro Monat maximal 50.000 Euro der förderfähigen Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des erwarteten Umsatzeinbruchs.

Das Land NRW ergänzt das Bundesprogramm zusätzlich um das Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ für den Lebensunterhalt. Mit dem Zusatzprogramm erhalten Solo-Selbstständige eine einmalige Zahlung in Höhe von monatlich 1.000 Euro für maximal drei Monate.
Die Antragstellung zur Überbrückungshilfe erfolgt ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Die Experten der IHK geben Antworten auf allgemeine Fragen rund um die Überbrückungshilfe. Die Corona-Hotline der IHK ist weiterhin von Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr unter Tel. 0201/1892-333 zu erreichen. Das Angebot richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen der IHK.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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