Kritik der IG BAU
„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen. | Foto: IG BAU
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Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Mülheimer Reinigungskräfte nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung.

Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten  Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es  kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für  Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen
bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Peter Köster. Nach Angaben der Arbeitsagentur  gibt es in Mülheim rund 1.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Fürsorgepflicht

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers,  betont Köster. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist  aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer  erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Mülheim-Essen-Oberhausen ruft die  Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken  zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard.

„Betroffene berichten davon, dass sie  bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz  mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Erschwerniszuschlag gefordert

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur  Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filterinformierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Köster. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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