Bernd Bellenbaum zu Corona-Hilfen

Steuerberater Bernd Bellenbaum in seinem Büro, Zehntweg 205, zur Sicherheit hinter Plexiglas, um seine Kunden und sich zu schützen.
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Mit der NRW-Soforthilfe haben Bund und Land mehr als 426.000 Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen in den ersten Monaten durch die Corona-Krise gebracht. Allein in NRW wurden 4,5 Milliarden Euro überwiesen. Der Dümptener Steuerberater Bernd Bellenbaum: „ich sehe in der NRW-Soforthilfe eine schnelle Hilfe, die, wie der Name schon sagt, sofort und schnell helfen sollte, die berechtigten Existenzängste der Unternehmer, die von den Maßnahmen gegen diese Pandemie geschäftlich betroffen waren, wenigstens finanziell abzumildern. Nur einen Fragebogen mit Ja oder Nein ausfüllen und schnell und unbürokratisch kam das Geld zu dem Antragsteller. Eine erfahrungslose, gute Leistung aller Beteiligten, die es so, genau wie die Corona-Pandemie, noch nie gab.“

Leider haben auch Betrüger zugelangt, die mit krimineller Energie die Einfachheit der Antragstellung zu Ihren Zwecken ausnutzten. Diese Verbrecher haben mit den notleidenden Unternehmern nichts gemein und bringen auch nicht die grundsätzliche Hilfeleistung unserer verantwortlichen Regierenden in Misskredit.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt auf seiner Internetseite ausdrücklich mit, zu viel gezahlte Soforthilfe-Gelder nicht selbständig zurückzuzahlen, sondern auf offizielle Rückforderungsschreiben zu warten.

Der Politik war sehr schnell klar, dass die Soforthilfe nicht nur der Anfang aller Hilfsmaßnahmen war. Mit der teilweise schlechten Erfahrung der Beantragung dieser Hilfe entschloss man sich, was auch Bernd Bellenbaum vernünftig findet, zukünftige Hilfen mit mehr Fachleuten zu besetzen und die Beantragung durch den steuerberatenden Beruf vermitteln zu lassen. Die Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August war geboren. Das Programm wurde für Solo-Selbständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in NRW mit der NRW-Überbrückungshilfe Plus ergänzt.

Man nannte sie sehr schnell Überbrückungshilfe Phase I, weil schon vor dem Antragsende 9. Oktober 2020 die neue Überbrückungshilfe Phase II, die die Monate September bis Dezember 2020 berücksichtigt, zu beantragen ist. Antragsfrist ist hier der 31.12.2020.

Die Anträge der Phase II können auch nur über zertifizierte Steuerberater und Rechtsanwälte gestellt werden. „Auf der Grundlage der Phase I wurde die Phase II weiterentwickelt und verbessert.“, meint dazu Steuerberater Bellenbaum. „Der Eingang zu dieser Hilfe wurde verändert und die Hilfe selbst erhöht.“ Leider ist Überbrückungshilfe Plus des Landes NRW, die auch private und nicht nur geschäftliche Ausgaben bezuschusst, in der Phase II nicht mehr vorgesehen. Allerdings sind bei den Endabrechnungen der Phase II nicht nur Rückforderungen, sondern auch Mehrzahlungen möglich.

Die Möglichkeit der Kurzarbeit besteht parallel - wie kürzlich bekannt wurde - auch über den Jahreswechsel hinaus bis Ende 2021.

Bernd Bellenbaum: „Durch die besseren Erfahrungswerte der Macher und die verantwortliche Beantragung durch den steuerberatenden Beruf werden die Hilfen phasenweise immer besser und plausibler.“

Vor der sicher folgenden Phase III des Überbrückungsgeldes für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 musste die Obrigkeit aufgrund der Novemberbeschränkungen für einige Betriebe (Gastronomie, Veranstaltungsgewerbe, Hotels u.a.m.) eine Hilfe gleichen Namens einschieben. Startschuss für die sogenannte Novemberhilfe ist der 25. November 2020. Hier können betroffene Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 % ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Solo-Selbstständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Sie können bis zu 5.000 Euro auch ohne Mithilfe von Steuerberatern und Rechtsanwälten beantragen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen mit der Überbrückungshilfe Phase III auch die Solo-Selbständigen z.B. aus dem Kulturbereich begünstigt werden. Diese s.g. Neustarthilfe soll Künstlern unter die Arme greifen, die mit ihren, zum Teil sehr geringen Fixkosten, kaum Überbrückungsgeld, was nur auf Fixkosten zielt, erhalten. Dieser Betrag soll sich allerdings nicht auf die Grundsicherung auswirken, sondern zusätzlich gezahlt werden. „Hier finden endlich auch die kulturell Schaffenden die ihnen gebührende Beachtung.“ meint Bernd Bellenbaum.

Autor:

Claudia Leyendecker aus Mülheim an der Ruhr

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