Bistum stärkt die flexible Mitarbeit in den Pfarreien
Vielfalt der Initiativen fördern
Neue Teams sollen die Vielfalt der vor allem ehrenamtlich gestalteten Gemeindearbeit vor Ort abbilden und eng mit den künftig direkt gewählten Pfarrgemeinderäten zusammenarbeiten. Das sieht die neue Pfarrgemeinderatssatzung des Bistums Essen vor.
Der Frauen-Gebetskreis oder die Kita-Eltern, die Messdienergruppe, der Förderverein oder die Seniorenrunde – in den Gemeinden des Bistums Essen engagieren sich die verschiedensten Gruppen für das christliche Leben vor Ort. Diese Vielfalt will das Ruhrbistum weiter stärken und Gruppen, die dies möchten, künftig noch stärker an der Mitgestaltung der Pfarreien beteiligen. Das sieht die neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte vor, die Bischof Franz-Josef Overbeck jetzt mit Blick auf die Pfarrgemeinderats-Wahlen im Herbst in Kraft gesetzt hat.
Die wichtigste Neuigkeit in dieser Satzung steckt in dem etwas sperrig klingenden „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“: An den verschiedenen Kirchen einer Pfarrei, aber auch in einzelnen Einrichtungen wie Kitas, Caritas-Häusern oder der katholischen öffentlichen Bücherei sowie für bestimmte Gruppen wie Jugendliche oder Senioren können sich die ehrenamtlich Engagierten beim neuen Pfarrgemeinderat als ein solches Team anmelden. Auch zu bestimmten Themen (zum Beispiel Ökumene oder Musik) oder zu besonderen Anlässen wie dem Pfarrfest oder einer Wallfahrt können sich Pfarreimitglieder zu Teams zusammenfinden.
Der Pfarrgemeinderat unterstützt die Arbeit der verschiedenen Teams in einer Pfarrei und koordiniert die verschiedenen Aktivitäten mit den pfarreiweiten Aktionen wie zum Beispiel dem Pfarrfest, den Weihnachtsgottesdiensten, einer Fronleichnamsprozession oder der sozialpastoralen Initiative.
„Die große Vielfalt der Engagierten, der Gruppen und Einrichtungen ist der Kern unseres kirchlichen Lebens in der Pfarrei“, betont Michael Dörnemann, Leiter des Dezernats Pastoral im Bistum Essen. „Diese Vielfalt stärken wir mit unserer neuen Pfarrgemeinderats-Satzung.“ Neben einer bistumsweit einheitlichen, demokratisch gestalteten Gremien-Struktur mit direkt gewählten Pfarrgemeinderäten in den künftig 40 Pfarreien des Bistums gebe es durch die neuen Teams „eine große Flexibilität, die ein gutes Miteinander zwischen ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierten in unseren Pfarreien ermöglicht, um den seelsorglichen Bedarfen vor Ort möglichst gut gerecht werden zu können.“ Zugleich stärke die neue Satzung sowohl den – vor allem ehrenamtlich besetzten – Pfarrgemeinderat als auch die Verantwortlichen in den neuen Teams vor Ort. „Wer sich engagiert, soll auch mitgestalten können“, so Dörnemann.
Ziel der neuen Pfarrgemeinderatssatzung sei zugleich eine veränderte Arbeitsweise von Haupt- und Ehrenamtlichen in den Pfarreien. „Wir brauchen da ein mehr an Miteinander, mehr Beteiligung und mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe“, sagt Dörnemann. Gerade die Aufgabenverteilung der hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger solle sich künftig „weniger an Gemeindegrenzen, sondern stärker an den individuellen Fähigkeiten, fachlichen Spezialisierungen und pastoralen Notwendigkeiten orientieren“, so der Pastoraldezernent.
Neue Pfarrgemeinderatssatzung
Die bislang gültige Pfarrgemeinderatssatzung im Bistum Essen wurde vor 15 Jahren im Zuge des Zusammenschlusses der Großpfarreien eingeführt. Damals stand vor allem das Miteinander von Pfarr- und Gemeinderäten im Fokus. Seitdem haben sich viele Pfarreien in ihren Identitäten und ihren Strukturen so stark verändert, dass die Satzung überarbeitet werden musste. Neu ist nun die Direktwahl des Pfarrgemeinderates (PGR) – bislang wurden in der Regel eigene Räte in den einzelnen Gemeinden gewählt, die dann Mitglieder in den PGR entsandt haben. An die Stelle der Gemeinderäte können künftig die neuen „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ treten. Anders als die Gemeinderäte mit ihrer festen Satzung legen die Teams ihre Arbeitsschwerpunkte selbst fest. Es gibt auch keine Wahl, vielmehr dürfen alle mitmachen, die sich engagieren wollen. Die neuen Pfarrgemeinderäte werden in ganz Nordrhein-Westfalen am 6. und 7. November gewählt.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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