Mülheimer Kunstverein KKRR ist fit für die neue EU-DS-GVO die ab 25. Mai 2018 gilt
Der Mülheimer Kunstverein KKRR hat von allen seinen Mitgliedern inzwischen die Zustimmung zur Speicherung von personenbezogenen Daten erhalten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-Nummern, Email-Adresse, Bankdaten, Name des Partners / Familienstand, Teilnahme an Veranstaltungen, Bürgen, Beruf und Lebenslauf. Dies sind Daten, die alleine zum Zwecke der Durchführung des bestehenden Mitgliederverhältnisses notwendig und erforderlich sind.
NEU: Umfangreiche Rechte der Mitglieder bezüglich Datenschutz
Jedes Mitglied wurde darauf hin gewiesen, dass gem. § 15 DSGVO jederzeit die Berechtigung auf umfangreiche Auskunftserteilung der gespeicherten Daten zu seiner Person besteht.
Außerdem wurden die Mitglieder darauf hin gewiesen, dass sie gem. § 17 DSGVO berechtigt sind, jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen können und darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von ihrem Widerrufsrecht postalisch, per Email oder per FAX Gebrauch machen können. Es entstehen dabei für die Mitglieder des Mülheimer Kunstvereins KKRR bis auf Portokosten bzw. Übermittlungskosten keine weiteren Aufwendungen.
Alle Mitglieder haben inzwischen schriftlich ihre Zustimmung erteilt, die in der Geschäftsstelle vom Mülheimer Kunstverein und Kunstförderverein Rhein-Ruhr (KKRR) in der Ruhrstraße 3 / Ecke Delle - Ruhranlage aufbewahrt wird.
Autor:Alexander Ivo Franz aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.