Täter nach Morddrohung verurteilt

Foto: Daniela Paisler

Das Amtsgericht befasste sich am Dienstagvormittag, 8. Januar, mit den Morddrohungen gegen einen Landschaftswächter der Saarner Ruhrauen.
Bereits im September des vergangen Jahres sprach Roman L., arbeitsloser Hartz IV-Empfänger aus Mülheim, die schwerwiegenden Drohungen gegen den Landschaftswächter Werner F. aus. Mit den Worten: „Ich schlage dir die Fresse ein“, und „ich bin froh wenn du tot bist“, bedrohte L. den Landschaftswächter.

Roman L. ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hat bereits rund 15 Eintragungen in seiner Kriminalakte, zu denen Delikte wie räuberische Erpressung, fahrlässige Tötung oder Androhung von Körperverletzung zählen.

Die aktuellen Drohungen wurden im Zuge einer Routinekontrolle im Bereich der Ruhr an der Stadthalle ausgesprochen. Werner F. fiel bei einer seiner Kontrollen mit dem Fahrrrad ein gänsejagender Radfahrerauf. Als er sich diesem näherte, erkannte er dem ihn bekannten Roman L. und forderte ihn auf, die Tiere in Ruhe zu lassen. „Ich habe Herrn L. lediglich auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Das gehört zu meinen Aufgaben“, erklärt das Opfer. Doch L. reagierte auf seine Aufforderungen nicht. Stattdessen verfolgte er Werner F. längs der Ruhr auf seinem Fahrrad.

"Ich schlag dir die Fresse ein!"

„Als sich L. schließlich mit seinem Rad quer stellte und mir somit den Weg versperrte, wusste ich mir nicht zu helfen“, so der Landschaftswächter Werner F. „Ich war nur froh dass sich ein Fußgänger in unserer Nähe befand, sodass ich mit ihm nicht völlig allein war. Herr L. sagte mir nun unmissverständlich, dass er mir die Fresse einschlagen will. Er war schließlich schon einmal im Knast und ihm sei es scheißegal, dass es Zeugen für seine Tat geben würde“, erklärte der Bedrohte vor Gericht.

„Als Herr L. sich schließlich bedrohlich vor mir aufbaute, riss ich die Hände hoch und rief 'Hören Sie auf damit!', doch L. machte weiter. Er drohte mir an, würde ich irgendjemandem von diesen Drohungen erzählen, so würde er mich ganz langsam umbringen. Er habe auch genügend Bekannte die ihm dabei helfen würden, erklärte er mir. Zuerst würden sie mir das linke und dann das rechte Bein brechen. Anschließend den linken Arm und dann den rechten Arm. Und wenn ich dann irgendwann das Krankenhaus verlassen würde, würde keiner mehr meine zusammengeschlagene Fresse erkennen,“ berichtet ein sichtlich berührter Werner F.

Nach dieser umfangreichen Aussage und einer unglaubwürdigen Version des Angeklagten teilte der Richter sein Urteil mit: Statt des vorgeschlagenen Strafmaßes von 40 Tagessätzen erhielt Roman L. eine Strafe von 80 Tagessätzen á 10 Euro. Die Gerichtskosten muss er ebenfalls zahlen. Aufgrund dieser sehr massiven Drohungen habe ich das Strafmaß erhöht“, erklärt der Richter. Roman L. nahm das Urteil jedoch nicht an.

Hintergrund:
Die Drohungen gegen die ehrenamtlich tätigen Landschaftswächter sind in den letzten Monaten immer massiver geworden. Zeitweise hatte die Stadt sogar ihre Einsätze eingestellt. Inzwischen sind sie wieder unterwegs, aber immer noch Drohungen ausgesetzt.
Weiterhin massiv sind auch die Zerstörungen in den Naturschutzgebieten. So wurden in den Saarner Ruhrauen getötete Gänse an Zäunen aufgehängt, neuerbaute Schutzzäune zerstört, illegale Feuer gelegt, Böller abgeschossen oder Müll und Scherben verteilt. Erst Montag haben Unbekannte im Bereich des Eisvogelbrut-Gebietes bis zur Mündung des Mühlenbaches einen neuen Zaun zerschnitten und die Teile in den Mühlenbach geschmissen.

Autor:

Daniela Neumann aus Oberhausen

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