"Rumbachtaler" setzen sich zur Wehr

Die betroffenen Eigentümer sehen in der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Rumbachtal eine erhebliche Benachteiligung ihrer Vermögenswerte und deren Nutzung. Die Objekte verlieren durch die Festsetzung dramatisch an Wert. Hinzu kommt, dass als Folge der Festsetzung auch der Abschluss von Elementarversicherungen nur zu deutlich höheren Beiträgen erfolgen kann.

Die Interessengemeinschaft (IG) Rumbachtal geht davon aus, dass eine Ausweisung als Überschwemmungsgebiet überhaupt nicht notwendig wäre, wenn beispielsweise der Wasserdurchlass an der Tilsiter Straße ausreichend dimensioniert wäre. Außerdem sollte für das Freihalten dieses Durchlasses unter anderem von Totholz regelmäßig Sorge getragen werden.

Interessengemeinschaft wehrt sich gegen Überschwemmungsgebiet

Als dritten Punkt führt die Interessengemeinschaft die seit Jahren angestrebte Sanierung des verrohrten Teils des Rumbachs (unter dem Dickswall) an, eine weitere Einleitungen von Neubaugebieten (beispielsweise Tilsiter Straße, Schlippenweg) sollten nicht stattfinden.
„Wir sehen zudem in dem der „Festsetzungsverordnung“ zugrunde liegenden Gutachten erhebliche Mängel. Die Höhenangaben und Höhenannahmen stimmen teilweise nicht mit den örtlichen Gegebenheiten überein. Unser Anliegen ist es nun, mit den beteiligten Dienststellen (Bezirksregierung Düsseldorf und Stadt) in einen Dialog mit dem Ziel einzutreten, das Gutachten des Ingenieurbüros Szukat den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen und eine Maßnahmenplanung zu entwickeln. Möglichst bis hin zu einer Aufhebung der gegenebenfalls noch notwendigen Festsetzungen“, erklärt Heinz Moseler als Sprecher der IG.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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