Reform der Pflegeversicherung: Aus Pflegestufe wird Pflegegrad

„Die Tendenz stimmt, noch ist die Arbeit aber nicht getan“, kommentiert Peter Behmenburg, Sozialarbeiter bei „Pflege zu Hause“, die geplante Reform der Pflegeversicherung. Das Pflegeneuausrichtungsgsetz, das zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz ermöglicht, sei schon ein guter Einstieg.

Dass der neue Pflegebegriff, der ursprünglich 2015 umgesetzt werden sollte, um weitere zwei Jahre verschoben wurde, findet das Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Mülheim mehr als bedauerlich.
Denn: Solange der Pflegebegriff nicht neu definiert ist, wird ein Demenzkranker nur dann einer Pflegestufe zugeordnet, wenn gleichzeitig auch eine körperliche Bedürftigkeit gegeben ist. Das bedeutet: Kann sich ein Demenzkranker weitestgehend allein versorgen, geht er leer aus. Selbst wenn der Betroffene vergesslich, verwirrt, leicht reizbar oder gar aggressiv wird.
Das soll sich laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) 2017 ändern (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds). Die Idee: Statt vier Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Somit würde ein Demenzkranker nicht länger der Pflegestufe 0 zugeordnet werden, sondern - je nach Schwere der Beeinträchtigungen - mindestens dem Pflegegrad 1. Damit hätte er Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Menschen, die bereits Leistungen beziehen, genießen Bestandsschutz und verbleiben in ihren Pflegestufen.

Unterstützung bei Begutachtung leistet gern die Alzheimer Gesellschaft

Wer bei den Prüfungen durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Hilfe benötigt, kann sich gern an die Alzheimer Gesellschaft Mülheim, Tel. 99107670, wenden. Auf Wunsch ist ein Mitglied des Vereins bei dem Termin anwesend. „Wer mag schon erzählen, dass ihr Mann ins Bett nässt oder sich seine Frau konsequent weigert, unter die Duschezu gehen?“, weiß Behmenburg um die Hemmschwelle vieler Angehöriger. Verschweigt man - aus Scham - bei dieser Überprüfung jedoch die Wahrheit, könnte das Ergebnis verfälscht und dem Erkrankten die nötige Hilfe verwehrt werden. „In diesem Fall springen wir ein und sprechen notfalls auch selber mit dem Gutachter.“ Laut Berliner Zeitung bekommen nach Schätzungen „heute bis zu 250.000 Demenzkranke (bundesweit) gar keine Leistungen aus der Pflegeversicherung“.

Hintergrund
_ Derzeit gibt es vier Pflegestufen. Die Einteilung erfolgt über pauschale Zeitorientierungswerte:
- Pflegestufe 0: an Demenz erkrankte Menschen
- Pflegestufe I: Der Mensch benötigt mindestens 46 Minuten Hilfe bei der Grundversorgung.
- Pflegestufe II: Der Mensch benötigt mindestens 120 Minuten Hilfe bei der Grundversorgung.
- Pflegestufe III: Der Mensch benötigt mindestens 240 Minuten Hilfe bei der Grundversorgung. Härtefallregelung möglich.
_ Spätestens ab 2017, so der Plan, soll es fünf Pflegegrade geben, wobei Pflegegrad 1 der Pflegestufe 0 und Pflegegrad 5 der Pflegestufe III entsprechen sollen. Entscheidener Unterschied: körperliche und geistige Gebrechen werden bei der Einteilung gleichwertig behandelt. Darum unterscheiden sich auch die Messwerte (Selbstversorgung, Mobilität, geistige Fähigkeit, Gestaltung des Alltags, soziale Kontakte, Haushaltsführung). Für jeden Messwert werden Punkte vergeben, die Summe entscheidet über den Pflegegrad.

Wie Svenja L.* mit der Demenzerkrankungen der Oma umgeht, lesen Sie in diesem Beitrag, einen Kommentar in diesem.
*Name geändert

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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