Osterfeuer - Wenn Brauchtum zu Schäden führt
Am Osterwochenende waren wieder vielerorts Osterfeuer zu sehen. Wurden Privatpersonen geschädigt, beispielsweise durch Sengschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig.
Wichtig für den Schadenersatz ist, dass Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann gemeldet werden. Neuere Policen decken Brandlöcher an der Kleidung bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist.
Ist das eigene Haus und festeingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen worden, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder zum Neuwert.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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