Die Bebauung der Ruhrwiese bleibt eine rein juristische Angelegenheit
Mit dem Beschluss der "Neueinleitung eines Bebauungsplans Mendener Straße / Hahnenfähre – H6“ am 9. Dezember 2015 wurde auch festgelegt, dass eine Öffentlichkeitsversammlung zum Thema stattfinden wird. Mittlerweile hat sich eine neue Initiative um Ingrid Goertz und Jochen Blätte gebildet, deren erklärtes Ziel es ist, eine Bebauung der Ruhrwiese in unmittelbarer Nähe des Altenheims Ruhrgarten zu verhindern.
Am Freitag, 22. Januar fanden sich Initiativen-Mitglieder, politische Vertreter und Anwohner im Gemeindehaus an der Zeppelinstraße ein und stellten den Stadtvertretern Jürgen Liebich und Dieter Triesch, Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ihre Fragen. Ein Planentwurf liegt derzeit im Technischen Rathaus in der 19. Etage aus. Weitere Anregungen zum Thema werden noch bis zum 1. Februar auch telefonisch entgegengenommen (Tel. 455-6134), bemerkte Bezirksbürgermeister Arnold Fessen einleitend.
Es war von Anwohnern zu Protesten gekommen, weil viele erst aus der Presse erfahren hatten, dass im Bereich der heutigen Ruhrwiese, nördlich des Ruhrgartens, ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus entstehen soll. Am Freitag erfuhren sie, dass ein Bauantrag derzeit aber noch nicht gestellt wurde. Die etwa 75 Anwesenden nahmen zur Kenntnis, dass nach §34 eine Bebauung zulässig ist. Auf Anfrage mehrerer Anwesender nach einem geplanten Gebäudemodell oder einer Skizze, gab Jürgen Liebich an, dass Bauvorhaben erst in Plänen dargestellt werden, wenn sie gebaut wurden. Der Verwaltung ist es nicht erlaubt, Voranfragen vorzustellen.
Bereits Ende der 1970er Jahre war im Bereich H6 ein Bauantrag für ein eingeschossiges Bootshaus gestellt worden, erläuterte Jürgen Liebich. Der Bau ist nach Antrag aber nie weitergeführt worden. Damit wurde aber die „Neueinleitung eines Bebauungsplans“ - Beschluss im Dezember 2015 - erforderlich, auch um gegebenenfalls „die Bremse zu ziehen“. Baugesuche, die nicht umgesetzt werden, können nach zwei Jahren zurückgestellt werden. Damit bliebe die Wiese erhalten. Das ist aber keine städtische Angelegenheit, fuhr Liebich fort, „dass ist eine juristische Frage“. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, dass eine Änderungssperre nicht ohne erneuten Bebauungsplan möglich ist. Amtsleiter Jürgen Liebich: „Heute Abend sich wir nicht so weit auseinander.“
Der Bau des Ruhrgartens nach §35 wurde hinterfragt. Dieser Bereich war damals aus dem alten Ruhrauen-Plan herausgenommen worden, erfuhren die Anwesenden von Liebig. Damit wurde der Bereich städtische Angelegenheit und der Bau des Ruhrgartens wurde möglich. Auch die bereits überlastete und problematische Kanalisation, die Übergröße einer geplanten Tiefgarage, Abstände zur Ruhr und zur Nachbarschaft, aber vor allem die schutzwürdige Wiese mit ihrer Arten- und Pflanzenvielfalt waren am Freitag Themen der Versammlung.
Liebich räumte ein, eine Ausnahme zu machen und die Initiative zum Erhalt der Ruhrwiese zu unterrichten, sobald ein Bauantrag beim Amt für Stadtentwicklung eingeht. Heribert Böning von der Initiative: „Wir haben 11.000 Unterschriften vorgelegt. Wir kriegen auch 6.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren hin.“ Aber erst wenn sich der Eigentümer entschließt zu bauen und nach einem Baueinleitungsverfahren kann auch die Politik in der Angelegenheit wieder aktiv werden.
Autor:Claudia Leyendecker aus Mülheim an der Ruhr |
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