Aufreger der Woche: Damwild ausgebüxt und erschossen
14 Tage lang habe man versucht, die aus dem Gehege im Witthausbusch ausgebüxten Tiere wieder einzufangen - vergebens, bedauert Frank Lenz, Vorsitzender der Bürgerstiftung.
Zwar seien die Tiere recht zahm, ein Lasso umwerfen ließen sie sich trotzdem nicht, erklärt der Steuerberater. Damit gelten die Ausreißer als wild. Allein aus rechtlichen Gründen sah man sich gezwungen, das Eigentum aufzugeben. „Würde tatsächlich etwas passieren, würden wir persönlich haftbar gemacht werden“, begründet Lenz diese schwere Entscheidung.
Somit lag das Schicksal des Damwilds in der Hand des Jagdausübungsberechtigten. Wegen der Gefahrenabwehr und weil die Tiere ohne Fütterung kaum eine Chance haben, musste der die Tiere schießen. Warum nicht betäuben und zurückbringen?, fragten viele Leser, die sich telefonisch in der Redaktion der MW meldeten, um ihrer Wut und Trauer Ausdruck zu verleihen. Schuld sind gesetzliche Vorgaben: „Man braucht eine unmittelbare Gefahr“, so Lenz. Und die habe es in diesem Fall nicht gegeben. Außerdem, ergänzt Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, Leiterin Veterinäramt, bräuchte man für die sogenannte „Immobilisierung“ eine Ausnahmegenehmigung. Die hätten aber nur wenige in NRW.
Noch immer laufen drei Tiere frei herum. „Wir sind abends bis 22 Uhr und morgens ab 4 Uhr vor Ort und versuchen, die Tiere durchs Gatter zu locken“, so der Vorsitzende. Dank eines Helfers - „Der hört auf meinen Pfiff!“ - konnte der große Hirsch tatsächlich wieder eingefangen werden. Die Jagd wird derzeit ausgesetzt.
Stadt und Tierschutzverein haben mit der Sache nichts zu tun
Die Angelegenheit, stellt Stadtsprecher Volker Wiebels klar, unterstehe nicht der Stadt. Wenn überhaupt sei man höchstens als Untere Jagdbehörde mit im Boot. Und auch der Tierschutzverein Mülheim macht in einem Schreiben deutlich: „Wir sind weder Betreiber des Wildgehes noch stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Verantwortlichen. Die Nachricht bezüglich des abgeschossenen Damwilds war somit auch für uns äußerst überraschend und wir bedauern sehr, dass keine alternative Lösung gefunden werden konnte.“
Allerdings: So oder so müssten immer wieder Tiere geschossen werden. „Wir haben 2008 einen Inzuchtbestand übernommen“, erklärt Frank Lenz. Eigentlich müsste der gesamte Bestand ausgetauscht werden. Zwar habe man intensiv gesucht, aufgrund des problematischen genetischen Pools jedoch niemanden finden können, der Tiere tauschen würde. Dennoch, macht der Vorsitzende Hoffnung, „sind wir gewillt, das Gehege weiterzuführen.“
$960 BGB
(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.
Autor:Lisa Peltzer aus Oberhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.