Schutzmaßnahmen erforderlich
Fahrprüfungen wieder möglich

Fahrschulen dürfen in NRW ab sofort wieder betrieben werden. | Foto: pixabay
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Tüv Nord nimmt in Nordrhein-Westfalen ab dem 4. Mai die theoretischen und ab dem 5. Mai die praktischen Führerscheinprüfungen wieder auf. Auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums NRW und nach dem Abschluss verschiedener Vorbereitungsarbeiten kann der Prüfbetrieb wieder anlaufen. Allerdings müssen sowohl bei den theoretischen Prüfungen am PC im Prüfraum als auch bei den praktischen Prüfungen im Fahrschulauto besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Seit Mitte März ruhte der Fahrerlaubnis-Prüfbetrieb bei Tüv Nord Mobilität genauso wie die Fahrausbildung in den Fahrschulen. Jetzt ist es nach neuen Verordnungen und Verfügungen in NRW möglich, Ausbildung und Prüfung wiederaufzunehmen.

Allerdings werden nicht sofort alle Prüfräume für die Durchführung von Theorieprüfungen geeignet sein und auch die Abfahr- und Wechselpunkte für die praktischen Prüfungen entsprechen nicht alle den besonderen Anforderungen.

Es gilt: Bei den theoretischen Prüfungen sind in den Prüfräumen und in den Zugangs- und Wartebereichen die erforderlichen Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Die Abstandregeln werden durch markierte Laufwege und Schutzbereiche gewahrt. Die Zahl der Prüfungsteilnehmer wird zudem entsprechend dieser Regeln reduziert. Zur Identitätskontrolle darf der Mund-Nase-Schutz nach Aufforderung kurzfristig gelüftet werden. Besondere Desinfektionsmaßnahmen vor Ort und Lüftungs- sowie Reinigungsaktivitäten vervollständigen die Sicherheit beim Prüfungsablauf.

Auch bei den praktischen Prüfungen ist der Mund-Nase-Schutz obligatorisch. Die Kommunikation im Prüfungsfahrzeug wird auf das notwendigste Maß beschränkt. Alle Tätigkeiten und Prüfungsteile, die nicht unmittelbar der Fahrzeit zuzuordnen sind, wie Identitätskontrolle, Abfahr- und Sicherheitskontrolle sowie die Ergebnisbesprechung sollen grundsätzlich außerhalb des Prüfungsfahrzeuges unter Wahrung des notwendigen Abstands erfolgen. Die Fahrschulen sind angehalten, die Sauberkeit und Hygiene in den eingesetzten Prüfungsfahrzeugen sicherzustellen.

Zu den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen ist für die Präsentation im Internet ein entsprechendes Video vorbereitet worden, das über https://youtu.be/6Ec0gHrOZzg aufgerufen werden kann.

Autor:

Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr

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